Alpiner Sicherheits-Service

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Nachfolgend die Leistungen im Überblick:

Gut, wenn im Fall des Falles ausreichender Versicherungsschutz gegeben ist. Foto: DAV/Christine Frühholz
Gut, wenn im Fall des Falles ausreichender Versicherungsschutz gegeben ist. Foto: DAV/Christine Frühholz

1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-

Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-  - bei Unfalltod jedoch nur bis zu € 5.000,-- (siehe Nr. 4 Unfallversicherung) - je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.

 

Informationen des DAV e.V. in Zusammenarbeit mit der Bernhard Assekuranzmakler und der Würzburger Versicherung zum Alpinen Sicherheits-Service ASS, Reise-, Sport und Freizeitschutz RSF und Expeditionsversicherung ExpS

 

Obwohl die Corona-Pandemie Anfang April 2023 in Deutschland für offiziell beendet erklärt wurde, möchten wir die bestehende Kulanz weiter fortführen und behalten daher die Erweiterung des Versicherungsschutzes für alle DAV-Produkte bei.

Grundsätzlich sehen der ASS, RSF, ExpS keine Leistungen vor bei Schadenfällen aufgrund einer Pandemie oder auch für Schadenfälle in Ländern, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.

Bereits in der Vergangenheit gab es eine Kulanzregelung für Covid-19 in Bezug auf den Ausschluss der Pandemie und den Ausschluss der Reisewarnung. Diese Regelung wird ab 30.06.2023 bis 31.12.2023 verlängert. Die Informationen zur Kulanzregelung sind hier zusammengefasst:  Kulanzentscheidung zu den Ausschlüssen beim DAV [422 kb]

 

Im Übrigen gelten die Bestimmungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse so wie sie im Versicherungsvertrag und in den jeweiligen AVB festgelegt sind.

 

Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir ergänzend zum ASS stets den RSF oder die DAV-AKV:

 

Reise-, Sport- und Freizeitschutz RSF

Auslandsreisekrankenversicherung AKV

 

In der AKV für DAV-Mitglieder ist kein Ausschluss wegen Pandemie und kein Ausschluss bei Reisewarnung aufgrund von Corona: vgl. AVB DAV AKV-M 2015, Ziffer 5 f.

 

Bitte informieren Sie sich auch über die Regelungen, die in Ihrem Ziel-Land gelten (u.a. wg Corona, Lockdown, Terror).
 

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Website:

https://bernhard-assekuranz.com/dav/#c12375

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Bernhard Assekuranzmakler GmbH                  
Mühlweg 2 b, 82054 Sauerlach (bei München)
Telefon: 0 81 04 / 89 16 - 0
Telefax: 0 81 04 / 89 17 - 35

Internet: www.bernhard-assekuranz.com
e-mail: service[Klammeraffe]bernhard-assekuranz[Punkt]com                          

Generell gilt die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.

Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität). 


Schadensmeldungen können Sie direkt online über diesen Link vornehmen:

Schadensmeldung Würzburger Versicherung

oder Sie nehmen mit der Würzburger-Versicherungs AG Kontakt auf unter: Tel.: 0931/2795-250.

Die entsprechenden Downloads finden Sie hier:

 

DAV ASS Schadenanzeige.pdf [278 kb]

AVB-DAV-ASS.pdf [64 kb]

Verbraucherschutzinformation DAV_ASS_VVG-Info_05_2014.pdf [96 kb]

Flyer Englisch DAV ASS 05.21 [570 kb]

 

DAV-ASS_Leistungsübersicht-06-01.17-SG85.pdf [56 kb]

Flyer-DAV-ASS.PDF [2,0 MB]

 

 

2. Unfallbedingte Heilkosten

Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.


Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert. Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden. Weitere Erläuterungen zu den Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Homepage.

 

Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität). 


Schadensmeldungen können Sie direkt online über diesen Link vornehmen:

Schadensmeldung Würzburger Versicherung

oder Sie nehmen mit der Würzburger-Versicherungs AG Kontakt auf unter: Tel.: 0931/2795-250.

Die entsprechenden Downloads finden Sie hier:

 

DAV ASS Schadenanzeige.pdf [278 kb]

AVB-DAV-ASS.pdf [64 kb]

Verbraucherschutzinformation DAV_ASS_VVG-Info_05_2014.pdf [96 kb]

DAV-ASS_Leistungsübersicht-06-01.17-SG85.pdf [56 kb]

Flyer-DAV-ASS.PDF [2,0 MB]

 

3. 24 Stunden Notrufzentrale

24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport

 

4. Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG)

Seit 01.04.2012 Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG) (Versicherungsnummer: 405/11/542704705):

5.000 Euro bei Unfalltod
25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod

Bitte beachten: Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe.

 

Schadenmeldungen richten Sie bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, D-30163 Hannover, Telefon: 0800/533-1218 (aus dem Ausland: +49 611/533 98753).
Die Versicherungsnummer lautet: 405/11/542704705. Bitte nutzen Sie dafür das unten eingestellte Formular "ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige".

Was ist im Todesfall zu beachten:
Der Unfall-Tod ist der R+V Allgemeinen Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen, unter der Telefonnummer 0800/533-1218 (aus dem Ausland wählen Sie bitte die Service-Telefonnummer +49 611/533 98753) anzuzeigen.

Alle übrigen Unfälle und Schäden, bei denen eine bleibende Invalidität zu befürchten ist, müssen innerhalb von 15 Monaten dem Versicherer R+V gemeldet werden.

 

Unfallversicherung R+V Versicherungs AG:

Tel.: 0511/6708-2496 E-Mail: jens.hoche@ruv.de

Tel.: 0511/6708-585 E-Mail: melanie.rinkleff-tahn@ruv.de

 

Die entsprechenden Downloads finden Sie hier:

 

ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige [578 kb]

AUB 2015 Unfall R+V mit Ergänzung [102 kb]

ASS Unfallversicherung Mehrleistung PUR0708.pdf [15 kb]

ASS Unfallversicherung BVV Pauschalreisen außerhalb Europas_ [6 kb]

ASS Unfallversicherung R+V-BVV Zecken.pdf [71 kb]

ASS Unfallversicherung ZB Gruppen-UV (PUR01_12).pdf [7 kb]

 

 

 

5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Dialog Versicherung AG):

Sporthaftpflicht-Versicherung (Dialog Versicherung AG):
Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu € 6.000.000,- sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz zu leisten hat. Bei Rückfragen zur Sporthaftpflichtversicherung steht Ihnen das Versicherungsbüro Fleischer als Ansprechpartner zur Verfügung. 

 

Versicherungsbüro Fleischer: Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55, E-Mail: info[Klammeraffe]versicherungsbuero-fleischer[Punkt]de

 

Die entsprechenden Downloads finden Sie hier:

Bestätigung Sporthaftpflicht Skifahren Italien [1,7 MB]

 

Schadenanzeige Sporthaftpflicht [2,2 MB]

 

Geltungsbereich ASS

Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Teil A Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen.

 

Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen! Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, finden Sie unter "Expeditionsversicherung".

 

Bei Rückfragen: Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH steht Ihnen als Ansprechpartner für Rückfragen zu dem genannten Versicherungsschutz zur Verfügung. Als Versicherungsmakler betreut die Bernhard Assekuranz unsere Mitgliederversicherungen. Bescheinigungen über die DAV-Mitgliedschaft mit Versicherungsnachweis in englischer Sprache können bei der Bernhard Assekuranz (E-Mail: Susanne.Gierer@bernhard-assekuranz.com) angefordert werden.

 

 

Informationen der Deutschen Botschaft in Pakistan für Touren in Pakistan: Es wird empfohlen, sich auch bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) der Botschaft eintragen zu lassen.